Aus der Stadtbürgerschaft | 19. Mai 2026

Bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen!

Die Stadtbürgerschaft hat heute das Bremische Wohnraumschutzgesetz für die Stadtgemeinde Bremen um weitere vier Jahre verlängert. Ziel des Gesetzes ist es, Wohnraum vor spekulativem Leerstand und gewerblicher Nutzung zu schützen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. „Für die SPD ist klar: Wer das Privileg hat, Wohnungen über den Eigenbedarf hinaus zu besitzen, hat auch die Pflicht, das Menschenrecht auf Wohnen mitzuverwirklichen“, erklärte dazu der wohnungsbaupolitische Sprecher der Fraktion, Falk Wagner. „Die Verlängerung ist mir ein Herzensanliegen.“

Falk Wagner
Falk Wagner

Gemäß der Feststellung der Stadtbürgerschaft ist die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen innerhalb der Stadtgemeinde Bremen gefährdet – und zwar nach wie vor. „Der Bremer Wohnungsmarkt ist durch ein in den letzten Jahren zunehmendes Angebotsdefizit, eine große Nachfrage, eine nicht ausreichende Wohnraumversorgung, einen zu geringen Leerstand und durch ein absolut hohes Mietniveau gekennzeichnet“, wie es in der betreffenden Vorlage des Senats heißt.

Zur Bekämpfung dieser Gefährdungslage wurde die Zweckentfremdung von Wohnraum zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Zweckentfremdungen sind zum Beispiel die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder für eine gewerbliche Nutzung, aber auch Leerstand von über sechs Monaten. Die Zweckentfremdung für gewerbliche Zwecke ist demnach anzeigepflichtig, Leerstand ist genehmigungspflichtig. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. „Ich finde, wir sind hier in der Pflicht, auch eine härtere Gangart zu wählen und Zwangsgelder zu verhängen, wo anderes nicht hilft“, so Falk Wagner abschließend.