
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht soll künftig beim Gesundheitsamt Bremen angesiedelt werden. Die SPD-Fraktion unterstützt diese Neuordnung, weil dadurch medizinische und sozialmedizinische Expertise besser mit der Kontrolle von Pflege- und Betreuungseinrichtungen verbunden werden kann.

Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte geschützt werden und die Qualität ihrer Betreuung stimmt. Dafür ist eine funktionierende Wohn- und Betreuungsaufsicht unverzichtbar. Mit der geplanten Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes soll die operative Aufsicht deshalb künftig beim Gesundheitsamt Bremen gebündelt werden. „Wir wollen die Kontrolle fachlich stärker aufstellen und näher an den praktischen Herausforderungen der Menschen ausrichten“, erklärte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Katharina Kähler, heute in der Bürgerschaft.
Konkret soll die Aufsicht in der Abteilung „Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene“ des Gesundheitsamtes angesiedelt werden. Dort bestehen bereits umfangreiche Erfahrungen mit den gesundheitlichen Belangen älterer und behinderter Menschen. Dazu gehören unter anderem Pflegegutachten sowie die Prüfung von Fehlversorgung in der ambulanten Pflege. Nach Beurteilung Katharina Kählers bietet die neue Struktur die Chance, vorhandene Kompetenzen besser zusammenzuführen und die Wege zwischen den beteiligten Fachkräften zu verkürzen. Die Fachaufsicht bleibt weiterhin bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.