
Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
Sucht ist kein Randproblem unserer Gesellschaft, sondern weit verbreitet. Laut Angaben des Drogenbeauftragten der Bundesregierung sind über acht Millionen Menschen in Deutschland von Substanzen oder Glücksspiel abhängig. Hinter diesen Zahlen verbergen sich unzählige Einzelschicksale. Familien und Biografien werden durch Suchterkrankungen belastet oder zerrissen, Berufstätigkeit eingeschränkt oder gar verhindert. Allein der Konsum von legalen Drogen, etwa von Alkohol und Tabakerzeugnissen, verursacht nach der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. 175.000 Tode und nach Berechnungen von Gesundheitsökonom:innen zufolge jährlich direkte und indirekte volkswirtschaftliche Schäden in Höhe von 160 Milliarden Euro in Deutschland.
Auch in Bremen und Bremerhaven sind Suchterkrankungen ein großes Problem. Alkohol-, Cannabis-, Tabak- und Medikamentenabhängigkeit, aber auch Verhaltenssüchte wie Spiel- und Mediensucht sind weit verbreitet. Dabei gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede im Suchtverhalten. Darüber hinaus steigen die Zahlen der suchterkrankten Menschen, die illegale Drogen konsumieren. Insbesondere der Mischkonsum ist dabei hochgradig abhängig machend und birgt unkalkulierbare Risiken für die Gesundheit. Darüber hinaus sind viele der sich im Umlauf befindlichen illegalen Substanzen verunreinigt bzw. gestreckt, was sie besonders gefährlich macht und durch Beimischung hochpotenter Substanzen wie Nitazenen oder Fentanyl die gesundheitlichen Gefährdungen noch einmal erheblich weiter steigert. Der Senat hat darauf mit der Integrierten Drogenhilfestrategie 2023 reagiert und einen Ansatz zum Ausbau und zur Verbesserung von Hilfsangeboten, Sicherheit und Sauberkeit für die Stadtgemeinde Bremen geliefert. Diese Strategie wurde am 28.10.2025 durch den Senat in aktualisierter Form erneut beschlossen und damit auch für die Jahre 2026 und 2027 fortgeführt. Zudem wurden zusätzliche finanzielle Mittel zur dezentralen Umsetzung der Drogenhilfestrategie in den Stadtteilen beschlossen.
Für eine konsequente Fortsetzung und Weiterentwicklung der Integrierten Drogenhilfestrategie spielt auch das Thema Suchtprävention eine wichtige Rolle. Denn während suchtkranke Menschen Hilfe benötigen, kann gute Primärpräventionsarbeit Menschen davor schützen, überhaupt in eine substanz- oder verhaltensbezogene Abhängigkeit zu geraten und ist damit ein hochrelevantes gesellschaftliches Gegensteuerungsinstrument zur Bekämpfung von Suchterkrankungen.
Im Rahmen der Integrierten Drogenhilfestrategie setzt etwa der Eckpunkt 6 beim Thema Suchtprävention an und hat als eine der Maßnahmen die personelle Verstärkung des Referats Gesundheit und Suchtprävention beim Landesinstitut für Schule (LIS) vorgesehen. Hier werden bereits konkrete, fachlich fundierte Maßnahmen für eine Stärkung des Systems Schule im Bereich der psychischen Gesundheit und Suchtprävention entwickelt und durchgeführt. Die suchtpräventiven Angebote des LIS sind derzeit gleichmäßig über alle Stadtteile hinweg verteilt und decken ebenfalls verschiedene Schulformen ab. Zentrale Maßnahmen sind hier aber dauerhaft ausgelastet und bisher können nicht in alle Schulen Angebote umgesetzt werden. Zudem findet derzeit trotz der knappen Ressourcen keine sozialindexbasierte Steuerung der suchtpräventiven Angebote statt. Sozial ungleiche Risikolagen, erhöhte Belastungen in armutsgeprägten Quartieren sowie empirisch belegte Zusammenhänge zwischen sozialer Lage und Suchtgefährdung bleiben damit bisher systematisch unberücksichtigt. Weiterführend konzentrieren sich die suchtpräventiven Angebote derzeit stark auf das schulische Setting. Um Kinder und Jugendliche auch in anderen Kontexten zu erreichen, braucht es weitere, außerschulische Präventionsmaßnahmen.
Insbesondere die Zahlen in Bezug auf Jugendliche, für die Suchtmittelkonsum aufgrund ihres sich entwickelnden Körpers besondere Schäden verursacht, sind ein Warnsignal und zeigen, dass Prävention früh beginnen muss. So ergab die SCHULBUS-Untersuchung 2024/2025, dass 18,7 Prozent bzw. 12,9 Prozent der 16- und 17-Jährigen in Bremerhaven und Bremen regelmäßig schädliche Mengen Alkohol trinken. Im Vergleich zur Studie von 2021/2022 zeigt sich ein erfreulicher leichter Rückgang des Alkoholkonsums unter Jugendlichen. Dennoch müssen Maßnahmen ergriffen werden, diese Zahlen weiter zu senken. Auch neuere Phänomene wie Einweg-E-Zigaretten, auch „Vapes“ genannt, sollten in Präventionsarbeit einbezogen werden. Die Kombination aus buntem Design, Nikotin und süßen Geschmacksrichtungen stellt eine gefährliche Einstiegsmöglichkeit in die Nikotinabhängigkeit in jungem Alter dar. Andere Vapes enthalten psychoaktive Stoffe wie synthetische Cannabinoide und können Psychosen verursachen, werden aber sogar in Süßigkeitenautomaten im Umfeld von bremischen Schulen feilgeboten (siehe Fragestunde in der 17. Sitzung am 14.11.2024). 19 Prozent bzw. 24 Prozent der Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven haben innerhalb der letzten 30 Tage Vapes konsumiert. Glücksspiel stellt ein weiteres Problem dar: 10 Prozent der Bremerhavener und Bremer Jugendlichen haben ein problematisches Glücksspielverhalten, obwohl die Teilnahme am Glücksspiel durch Minderjährige verboten ist. Influencer-Werbung in Sozialen Medien ist ein besonders riskanter Verstärker, da Jugendliche diese Werbung vielfach gar nicht als solche identifizieren. Das haben auch Alkohol- und Tabakhersteller sowie Glücksspiel-Anbieter erkannt, die zunehmend auf Partnerschaften mit Influencer:innen setzen.
Die SCHULBUS-Untersuchung zeigt auch, dass Verhaltenssüchte wie problematischer Medienkonsum und Internetnutzung, immer mehr an Bedeutung gewinnen. Medienbildung darf hier nicht als Instrument der Suchtprävention missverstanden werden. Ihr Auftrag besteht darin, digitale Kompetenzen zu vermitteln und Lehrkräfte wie Schüler:innen zu befähigen, Medien als Bildungswerkzeuge reflektiert zu nutzen. Sie kann jedoch keine pathologischen Entwicklungen verhindern, die aus exzessiver Mediennutzung oder Medienmissbrauch entstehen und sich in der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen verfestigen. Um den Risiken zur Entwicklung einer Suchterkrankung langfristig und wirksam zu begegnen, muss die Suchtprävention ihren eigenständigen Auftrag behalten: die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Darüber hinaus bedarf es ressortübergreifender struktureller Ansätze, die soziale Ursachen wie Armut, Perspektivlosigkeit, soziale Isolation und mangelnde Teilhabe adressieren.
Die Entnormalisierung des Konsums legaler und illegaler Suchtmittel muss ein zentraler Baustein sein, um insbesondere junge Menschen vor Suchterkrankungen zu schützen. Dazu gehören Aufklärung über Konsumrisiken, Sensibilisierung für Suchtverhalten, Beschränkung der Verfügbarkeit von Suchtmitteln im Alltag und die Reduktion von Werbung und Sponsoring für Suchtmittel. Die Anträge in der Bremischen Bürgerschaft zur Abschaffung des Begleiteten Trinkens (Drs. 21/1078) und der Reform des Nichtraucherschutzgesetzes (Drs. 21/1592 und 21/1686) sowie der Antrag „Glücksspielähnliche ,Lootboxen‛ verbieten und Jugendschutz stärken“ (Drs. 21/236) der aktuellen Legislaturperiode machen deutlich, dass politisches Handeln geboten und möglich ist. Diese Initiativen legen den Fokus insbesondere auf junge Menschen und den Schutz Minderjähriger. Je früher und je breiter Prävention ansetzt, desto effektiver kann sie wirken. Insbesondere Verhaltenssüchte können nur durch ganzheitliche Ansätze eingedämmt werden. So kommt etwa auch die Evaluierung der Novelle der Spielverordnung zum Schluss, dass eine Reduzierung von Spielautomaten in Gaststätten von drei auf zwei Geräte keine echte Verbesserung für die Prävention und Bekämpfung von Spielsucht gebracht hat. Grundlegendere Veränderung muss hier angestrebt werden.
Auch dem Problem des weit verbreiteten Suchtmittelgebrauchs muss auf verschiedenen Ebenen begegnet werden. Armut, Wohnungslosigkeit, Gewalt, ein suchtbetroffenes Familienumfeld, psychische Vorerkrankungen und vieles mehr können Faktoren sein, die das Risiko für die Entwicklung einer Suchterkrankung fördern. In der Öffentlichkeit und auch in dem politischen Handeln lag das Augenmerk aufgrund der komplexen Problemlagen insbesondere im Zuge des zunehmenden Crack-Konsums in letzter Zeit insbesondere auf der Symptombekämpfung in Form von Hilfsangeboten für suchtkranke Menschen, welche einen wichtigen Bestandteil der Drogenhilfestrategie darstellen. Zusätzlich braucht es eine Intensivierung der Ursachenbekämpfung in Form einer Stärkung von Präventionsangeboten. Jeder Euro, der in Präventionsangebote fließt, kann Menschen vor den Gefahren einer Sucht bewahren und senkt langfristige Ausgaben im Gesundheits- und Sozialsystem, aber auch für die Sicherheitsbehörden, und stärkt hierüber den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf allen Ebenen.
Der internationale Vergleich zeigt, mit welchen Maßnahmen sich der durchschnittliche Konsum von Suchtmitteln verringern und so auch der Einstieg in eine Abhängigkeitsspirale verhindern lässt. Norwegen, das eine deutlich strengere Regulierung in Fragen der Alkoholverfügbarkeit, -preise und -werbung vorweisen kann, zeigt im OECD-Vergleich beispielsweise einen fast 30 Prozent geringeren Durchschnittskonsum an Alkohol als Deutschland auf. Die Besteuerung alkoholischer Getränke fällt in Deutschland im europäischen Vergleich vergleichsweise niedrig aus. Während Staaten in Nordeuropa, dem Baltikum und dem Beneluxraum teilweise um ein Vielfaches höhere Abgaben erheben, liegen die deutschen Steuersätze unter dem Durchschnitt der Europäischen Union. Zugleich ist das Haushaltsnettoeinkommen in den vergangenen zwei Jahrzehnten stärker gestiegen als die Verbraucherpreise für alkoholische Getränke, wodurch diese real günstiger geworden sind. Die steuerliche Behandlung alkoholischer Getränke in Deutschland ist historisch gewachsen und nach Getränkekategorien unterschiedlich ausgestaltet. Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Alkopops und Spirituosen unterliegen jeweils spezifischen Verbrauchsteuern, während stiller Wein steuerfrei bleibt.
Das Land Bremen benötigt aufbauend auf den genannten Initiativen der Bürgerschaft und in Ergänzung zur Drogenhilfestrategie des Senats eine wirksame Suchtpräventionsstrategie, die das direkte Lebensumfeld der Menschen – insbesondere von jungen Menschen – zum Ausgangspunkt nimmt und mindestens eine systematische Erweiterung und Vernetzung der bestehenden Angebote und Ansätze umfasst. Damit können langfristig Suchterkrankungen besser verhindert werden und den aktuellen gesellschaftlichen Trends der Zunahme von Suchterkrankungen in unterschiedlichen Formen entgegengewirkt werden.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
im Land Bremen
im Bund
sowie
Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Falko Bries,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis
und Fraktion Die Linke