Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Werkzeuge auf einem Tisch

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke

 

Das Handwerk ist eine tragende Säule der Wirtschaft im Land Bremen. Es sichert Arbeitsplätze, schafft Ausbildungsverhältnisse und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Zudem ist das Handwerk der entscheidende Akteur für die Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben: Klimawende, Wärmewende und der Ausbau nachhaltiger Mobilität sind ohne gut ausgebildete Handwerker:innen nicht umzusetzen. Gleichzeitig steht das Handwerk vor einer strukturellen Herausforderung, die sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird: Der Fachkräftemangel erreicht in zahlreichen Gewerken bereits heute kritische Ausmaße, und die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bleibt trotz intensiver Werbebemühungen hinter dem Bedarf zurück. Es fehlt an Berührungspunkten. Die Entscheidung für oder gegen eine handwerkliche Ausbildung fällt oft aus Unkenntnis heraus – nicht aus Ablehnung.

Genau hier setzt das Modell des freiwilligen Handwerksjahres an, das in der Hansestadt Lübeck erfolgreich eingeführt wurde und das als Blaupause für Bremen und Bremerhaven dienen soll. Das Konzept richtet sich an junge Menschen nach dem Schulabschluss, die sich noch nicht für eine Ausbildung entschieden haben oder nach einer ersten Orientierungsphase suchen. In einem strukturierten Rahmen durchlaufen die Teilnehmer:innen praktische Einsätze in verschiedenen Handwerksbetrieben, werden pädagogisch begleitet und erhalten die Möglichkeit, unterschiedliche Gewerke kennenzulernen, bevor sie eine verbindliche Berufswahlentscheidung treffen. Zentrales Element ist dabei die Orientierung am bewährten 4×3-Modell, bei dem die Teilnehmenden in der Regel vier jeweils dreimonatige Praxisphasen in unterschiedlichen Gewerken absolvieren. Das Handwerksjahr ist dabei ausdrücklich kein Ersatz für eine reguläre Berufsausbildung, sondern eine niedrigschwellige, ergebnisoffene Brücke zwischen Schule und Beruf.

Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die Ansprache junger Frauen gelegt werden. In vielen Handwerksberufen sind Frauen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Das Freiwillige Handwerksjahr bietet die Chance, diese Wahrnehmung durch konkrete Erfahrungen zu korrigieren und das Handwerk als selbstverständliche Berufsoption für junge Frauen zu verankern.

In Gesprächen mit der Handwerkskammer Bremen hat sich gezeigt, dass die Idee eines Freiwilligen Handwerksjahres auf breite Zustimmung stößt. Die Kammer sieht in einem solchen Modell ein wirksames Instrument, um junge Menschen frühzeitig für das Handwerk zu begeistern und gleichzeitig den Betrieben mehr Planungssicherheit bei der Nachwuchsgewinnung zu geben. Entscheidend für eine breite Beteiligung ist dabei, dass das Handwerksjahr für die Unternehmen möglichst bürokratiearm umgesetzt wird. Der administrative Aufwand muss minimal bleiben, damit gerade auch kleinere Handwerksbetriebe ohne zusätzliche Kapazitätsbelastungen junge Menschen aufnehmen und begleiten können.

Die Erfahrungen aus Lübeck zeigen, dass ein solches Angebot wirkt. Ein erheblicher Anteil der Teilnehmenden mündet im Anschluss in eine reguläre Ausbildung im Handwerk ein – häufig in einem der Betriebe, in dem sie das Jahr absolviert haben. Der persönliche Kontakt, das gewachsene Vertrauen und die konkrete Erfahrung mit der Tätigkeit senken die Abbruchquoten und erhöhen die Passgenauigkeit der Berufswahl. Für die Betriebe bedeutet das freiwillige Handwerksjahr zugleich eine verlängerte Kennenlernphase, die die Grundlage für stabile, langfristige Ausbildungsverhältnisse legt.

Gleichzeitig sollte das Freiwillige Handwerksjahr nicht zu einem bundesweiten Flickenteppich an unterschiedlichen regionalen Initiativen werden. Um diese Brücke für junge Menschen vollumfänglich attraktiv zu gestalten, braucht es – wie auch von Seiten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gefordert – verbindliche und einheitliche Standards. Perspektivisch ist daher eine rechtliche Verankerung im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und damit eine Gleichstellung mit dem Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) wünschenswert.

In Schleswig-Holstein besteht keine Verbindung zwischen dem freiwilligen Handwerksjahr und dem FSJ oder FÖJ. Beim freiwilligen Handwerkjahr handelt sich bei den vermittelten Praktika um freiwillige Berufsorientierungspraktika, die von der Handwerkskammer Lübeck koordiniert und vermittelt werden. Demgegenüber sind das FSJ und das FÖJ gesetzlich geregelte Freiwilligendienste, die als Bildungs- und Orientierungsjahr eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements in den gemeinwohlorientierten Bereichen Soziales und Ökologie darstellen. Vor diesem Hintergrund wird die fachliche Einschätzung Schleswig-Holsteins geteilt, dass zwischen dem Freiwilligen Handwerksjahr und den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ kein sachlicher Zusammenhang besteht.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. in enger Abstimmung mit der Handwerkskammer Bremen und unter Einbindung der Berufsschulen ein Konzept für die Einführung eines Freiwilligen Handwerksjahres im Land Bremen auszuarbeiten und dessen Umsetzung mit dem Ziel eines Programmstarts zum Sommer 2027 zu unterstützen;
  2. bei der Konzeptentwicklung die Erfahrungen und Erkenntnisse der Hansestadt Lübeck systematisch auszuwerten und geeignete Elemente des dortigen Modells, wie insbesondere das 4×3 Rotationsprinzip, auf die spezifischen Gegebenheiten des Landes Bremen zu übertragen;
  3. zu prüfen wie eine Kooperation zwischen dem Freiwilligen Handwerksjahr und der Koordinations- und Beratungsstelle der LAG Freiwilligendienste in Bremen hinsichtlich ihres sozialen und psychologischen Beratungsangebots für Freiwilligendienstleistende, ihrer Vernetzungsarbeit mit Multiplikator:innen und ihrer Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden kann;
  4. den Teilnehmer:innen die Nutzung des Tim-Tickets zu ermöglichen, um eine kostengünstige Erreichbarkeit der verschiedenen Einsatzbetrieben sicherzustellen;
  5. in der Erarbeitung des Kulturticktes für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende auch die Gruppe der Teilnehmer:innen des Freiwilligen Handwerkjahres zu berücksichtigen;
  6. zu prüfen wie über das Freiwillige Handwerksjahr im Rahmen der Berufsorientierung an Schulen im Land Bremen und durch die Jugendberufsagentur Bremen und Bremerhaven systematisch informiert werden kann;
  7. gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um junge Frauen als Zielgruppe des Freiwilligen Handwerksjahres besonders anzusprechen und das Handwerk als attraktiven Berufsweg für Frauen sichtbarer zu machen;
  8. zu prüfen wie Studienabbrecher:innen gezielt über das Freiwillige Handwerksjahr informiert werden können;
  9. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen das Freiwillige Handwerksjahr rechtlich im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) zu verankern und es damit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) vollumfänglich gleichzustellen;
  10. der staatlichen Deputation für Arbeit spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung das Konzept für die Einführung eines Freiwilligen Handwerksjahrs unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte zwei bis neun vorzulegen.

 

Selin Arpaz, Basem Khan, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Olaf Zimmer, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis
und Fraktion Die Linke.