
Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke
Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind nach den Angaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) von psychischen Erkrankungen ihrer Eltern betroffen. Vor allem Kinder unter drei Jahren sind in solchen Fällen in ihrer Entwicklung bedroht, stellt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe fest. Sie weist außerdem darauf hin, dass diese Gruppe in hohem Maß gefährdet ist, eigene Suchterkrankungen oder psychische Erkrankungen und Auffälligkeiten zu entwickeln. Der im Dezember 2019 vorgelegte Abschlussbericht der „Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern“ fasst die Situation und die daraus resultierende Gefährdungslage zusammen und ist mit seinen Empfehlungen bis heute grundlegend für den Umgang mit dem Thema. Seitdem hat bundesweit vor allem aufgrund der gesellschaftlichen Belastungen der vergangenen Jahre – darunter die Pandemie, Krieg in Europa und wachsende wirtschaftliche Unsicherheit – die Prävalenz von psychischen Erkrankungen in unserer Gesellschaft zugenommen. Ebenso ist ein Anstieg von suchtbezogenen Problemlagen zu beobachten. Auch im Land Bremen ist die Zahl der Familien mit betroffenen Elternteilen nach Auskunft der Beratungsstellen in den letzten Jahren merklich angestiegen. Folglich wachsen auch mehr Kinder in einem entsprechend herausfordernden Umfeld auf.
Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, Suchterkrankungen, Zwänge, Ängste, damit möglicherweise einhergehende Suizidgedanken und Essstörungen können die Eltern-Kind-Beziehung erheblich belasten. In der täglichen Arbeit der Jugendhilfen werden die Auswirkungen der psychischen Erkrankungen der Eltern auf die Kinder und deren Entwicklung zunehmend spürbar: Isolation, Überforderung, der Wunsch nach Geheimhaltung ihrer Problemlagen und Unsicherheit prägen das Verhalten der Kinder. Bei anderen wird eine wachsende Parentifizierung spürbar, die eine kindgerechte und alterstypische Entwicklung beeinträchtigen kann.
Bei der Behandlung der Eltern und der oft belastenden Suche nach Hilfe geraten die Kinder schnell aus dem Blickfeld. Die Fachliteratur spricht deshalb auch von „vergessenen Kindern“. Die Große Anfrage zur „Situation von Kindern und Familien mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil – Hilfen und Unterstützungsangebote im Land Bremen“ (Drs. 21/1185) hat gezeigt, dass auch im Land Bremen für diese Kinder und Jugendlichen das Hilfesystem noch nicht umfassend genug auf die steigenden Bedarfe eingestellt ist. So ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Betroffenen das Hilfesystem bisher nicht erreicht, sei es aus Unkenntnis, aus Stigmatisierungsangst oder aufgrund fehlender Zugänge.
Im Sinne einer umfassenden Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen psychisch kranker und/oder suchtkranker Eltern und ihrer Familien besteht hier dringender Handlungsbedarf. Dabei gilt es zunächst den Bedarf sinnvoll zu erfassen und, daran angepasst, ein Handlungskonzept zu entwickeln, das neben den Hilfebedarfen der Eltern das Wohl der Kinder und Jugendlichen und das gesamte Familiensystem in den Mittelpunkt stellt. Die Unterstützungs- und Versorgungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen aus psychisch oder suchtbelasteten Familien sind vielfältig und umfassen sowohl praktische Hilfe im Alltag als auch therapeutische Begleitung bis hin zu stationären Interventionen. Dabei können etwa vier Kernthesen des o. g. Abschlussberichts der „Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern“ handlungsleitend sein: (1) Leistungen sollten sowohl individuell als auch am Bedarf der Familien ausgerichtet sein, dabei flächendeckend und die betroffenen Kinder über alle Altersgruppen hinweg in den Blick nehmend. (2) Für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen, aber auch für ihre Familien, sollten präventive Leistungen stets zugänglich sein. (3) Bestehende Hilfsangebote brauchen eine bessere Verzahnung, um den komplexen Bedarfslagen aller Familienmitglieder auch spontan gerecht werden zu können. Und schließlich (4) braucht es für die regionalen Netzwerke Lots*innen, die Zugänge zu (weiteren) Hilfsangeboten ebnen und bedarfsgerechte Unterstützungsmaßnahmen an den Schnittstellen unterschiedlicher Leistungssysteme erleichtern.
Der Bundestag hat Anfang 2025 die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für den Aufbau von lokalen Hilfesystemen für betroffene Kinder und Jugendliche zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere die Erkenntnisse aus Best-Practice-Beispielen, die in einzelnen Regionen als Modellprojekte gut funktionieren, einfließen. Anknüpfend daran gilt es auch im Land Bremen die Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen psychisch und/oder suchtkranker Eltern und ihrer Familien durch den Aufbau eines spezifischen Hilfesystems zu verbessern.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Katharina Kähler, Selin Arpaz, Ute Reimers-Bruns, Falko Bries,
Heike Kretschmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Nelson Janßen, Dariush Hassanpour, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis
und Fraktion Die Linke