Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Antrag der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD

 

Bis 2045 soll in ganz Deutschland klimaneutral geheizt werden. Fernwärme ist hierbei ein wichtiger Baustein für eine gelingende Wärmewende, da sie insbesondere in urbanen, dichtbebauten Gebieten, wo Wärmepumpen teilweise keine Alternative darstellen, gut ausgebaut werden kann. Der Handlungsdruck ist hoch: Rund 70 Prozent der CO2-Emissionen im Wohnbereich entstehen durch das Heizen. Bisher werden in Deutschland ca. 14 Prozent aller Haushalte über Fernwärme versorgt, dabei wird sie allerdings nur zu 20 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Bremen möchte sogar schon bis 2038 klimaneutral sein, ein Drittel des Wärmebedarfs soll bis dahin über Fernwärmenetzte gedeckt werden.

Die Nutzung von Fernwärme bietet zahlreiche Vorteile über die mögliche Klimaneutralität hinaus. Es wird kein zusätzlicher Raum für einen Heizkessel oder eine eigene Wärmepumpe benötigt, individuelle Investitionskosten für Heiztechnik entfallen ebenso wie das Warten der Technik oder der Einsatz von Schornsteinfeger:innen. Der Anschluss an ein Netz wird gefördert, auch im Land Bremen, und die Fernwärmeübergabestationen haben im Vergleich zu anderen Heizungssystemen eine längere Lebensdauer.

Die Umstellung von Fernwärme auf Erneuerbare Energien wie industrielle Abwärme, Biomasse oder Großwärmepumpen ist in der Regel möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und erhebliche Investitionen – insbesondere in die Netzinfrastruktur.

In Bremen investiert die swb in den nächsten Jahren Milliarden in die Dekarbonisierung ihrer Infrastruktur. Diese hohen Investitionssummen in eine klimafreundliche und nachhaltige Wärmeproduktion sind auch eine der Begründungen für die jetzigen Preiserhöhungen für die Bremer Fernwärmekund*innen.

Die Preiserhöhungen sind aber für die Kund*innen regelmäßig nicht transparent und sie haben, bis auf die theoretische Option zu kündigen, beinah keine Möglichkeit, sich gegen die Erhöhungen zu wehren. Da aber in der Regel vor Ort nur ein Anbieter von Fernwärme zur Verfügung steht, ist ein solcher Schritt mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden und erfordert in der Regel einen Umstieg auf eine andere Heizungsform wie eine Wärmepumpe, wodurch dieser Schritt für viele Menschen nicht umsetzbar ist. Dies betrifft nicht nur Kund*innen in Bremen, sondern Fernwärmekund*innen generell.

Fernwärmekund*innen zahlen in der Regel nicht allein den Verbrauch, sondern auch für den Ausbau der Netze, den Anschluss an das Netz, die Wartung der Netze und oft auch einmalige Umstellungskosten. Wie die Preise zustande kommen, wird dabei meist von den Betreibern nicht nachvollziehbar dargestellt. So ergeben sich auch massive regionale Preisunterschiede. Im Mittel lag der Preis in 2024 bei 17 Cent/kWh, in fast jedem zehnten Wärmenetz liegt der Preis aber bei 25 Cent/kWh. Zudem haben sich die Preise im letzten Jahr deutlich erhöht. Während sich die Preise für Haushaltsenergie im Jahresdurchschnitt 2024 um drei Prozentpunkte erhöhten, verteuerte sich Fernwärme laut Statistischen Bundesamt im Schnitt gegenüber 2023 um 27 Prozent. Zurzeit laufen wegen drastischer Preissteigerungen Sammelklagen der Verbraucherzentrale gegen vier Fernwärmebetreiber.

Die Monopolkommission kam in einer empirischen Untersuchung des Fernwärmemarktes zu dem Ergebnis, dass sich Fernwärmeunternehmen nur einem unvollständigen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sehen und sie in ihren Versorgungsgebieten marktbeherrschend seien. Ein Wettbewerb sei nur beim Zeitpunkt der Installation neuer Heizungstechnologie gegeben. Allerdings würden auch hier technische und bauliche Gegebenheiten die Auswahl der Verbraucher*innen einschränken und einen Wettbewerb verhindern. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bezeichnet Fernwärmenetzte als idealtypische Monopolmärkte. In seinem 25. Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ weist die Monopolkommission zudem darauf hin, dass sich diese Problematik durch die Wärmewende noch verschärfen wird. Öl- und Gasheizungen entfallen als Wettbewerbsfaktor, als einzige Alternative zu einem Anschluss an ein Wärmenetz verbleibt die Wärmepumpe, welche in dicht besiedelten Gebieten aber häufig auch entfällt. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine bessere Regulierung des Fernwärmemarktes. Auch die Energieminister*innen und Energiesenator*innen haben auf ihrer 3. Energiekonferenz am 17. Mai 2024 in Kiel den Bund aufgefordert, die Fernwärmeverbraucher*innen besser zu schützen, u.a. durch eine Reform der Fernwärmeverordnung (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme AVBFernwärmeV).

Für Kund*innen ergeben sich durch diese Monopolstellung der Fernwärmeanbieter erhebliche Nachteile. Durch die hohen Investitionskosten der Anbieter in das Fernwärmenetz besteht in vielen Kommunen ein Anschlusszwang. Auch fehlende Kontrollmöglichkeiten der Preisprüfungsbehörden und des Bundeskartellamtes wegen fehlender Daten erschweren eine nachvollziehbare Preisüberprüfung. Der Wechsel zu anderen Anbietern, wie bei Strom oder Gas, entfällt.

Das Engagement und die Investitionen der Fernwärmebetreiber in den Ausbau der Wärmenetzte sind zu begrüßen. Für eine erfolgreiche und gesellschaftlich akzeptierte Wärmewende ist jedoch ebenso entscheidend, dass die Preisentwicklung der Fernwärme durch unabhängige Stellen überprüfbar und transparent gestaltet wird.

Eine faire, nachvollziehbare und wirksam kontrollierte Preisstruktur ist Grundvoraussetzung dafür, dass Verbraucher*innen Vertrauen in die Fernwärme behalten und sie als bezahlbare, klimaneutrale und zugleich sozial gerechte Wärmeoption akzeptieren. Das gilt insbesondere, wenn die Fernwärme nicht mit einer Anschlusspflicht verbunden wird und den Verbraucher*innen Alternativen offenstehen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

 

  1. sich auf Bundesebene für die Umsetzung der von der Monopolkommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regulierung des Fernwärmemarktes sowie zur Stärkung der Rechte von Fernwärmekund*innen einzusetzen und dabei insbesondere folgende Punkte voranzubringen:
    1. eine Novellierung der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) im Sinne einer Stärkung der Verbraucher*innenrechte sowie unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Finanzierung der Kosten der Dekarbonisierung und des Ausbaus der Fernwärmenetze. Hierbei soll geprüft werden, inwieweit neben der Maßnahme der Anschlussreduzierung Sonderkündigungsrechte bei drastischen Preisanstiegen sowie die Stärkung der Eigentümer*innenrechte bei Contracting-Pflichten verankert werden können und sollten;
    2. die Prüfung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht zur Kontrolle der Fernwärmepreise, einschließlich verschiedener Modelle wie einer Price-Cap-Regulierung nach Vorschlag der Monopolkommission;
    3. als Datenbasis für die Preisaufsicht die Einführung eines Wärmenetzregisters und einer Wärmenetzkarte zur besseren Vergleichbarkeit und Transparenz der Wärmenetze sowie die Verpflichtung der Fernwärmeunternehmen zur Weitergabe der notwendigen Daten, wobei die Datenerhebung und Veröffentlichung von einer öffentlichen Stelle gesetzlich definiert und überwacht werden sollte;
  1. den staatlichen Deputationen für Umwelt, Klima und Landwirtschaft, für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz und für Wirtschaft und Häfen jährlich zu berichten.

 

 

Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke

Philipp Bruck, Dr. Maike Schaefer, Dr. Emanuel Herold
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Derik Eicke, Medine Yildiz, Arno Gottschalk,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD