
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
Bei der Erschließung neuer Baugebiete werden die hierfür notwendigen Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Flächen (z.B. Geh- und Radwege, Spielplätze, Parkanlagen) in der Regel vom privaten Entwickler bzw. Erschließungsträger hergestellt und nach Fertigstellung unentgeltlich an die Stadt Bremen übertragen.
Für diese Maßnahmen schließen die privaten Erschließungsträger mit der Stadt Bremen einen Erschließungsvertrag, in dem die technischen Qualitäten und Ausführungsanforderungen beschrieben sind.Im Rahmen dieser Verträge verlangt die Stadt Bremen von den privaten Erschließungsträgern umfangreiche Sicherheiten in Form von Bürgschaften.
Dabei werden insbesondere zwei Arten von Bürgschaften gefordert:
Diese Bürgschaften werden in der Regel von Banken gestellt. Die privaten Erschließungsträger zahlen hierfür laufende Gebühren an die Kreditinstitute, die infolge der Zinsentwicklung und gestiegener Bonitätsanforderungen in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben – laut Branchenangaben teilweise auf das Vierfache früherer Kosten. Zusätzlich wird durch die Stellung solcher Bürgschaften der Kreditrahmen der Unternehmen belastet, sodass dieser für die Finanzierung weiterer Bauvorhaben nicht zur Verfügung steht. Die daraus entstehenden Aufwendungen sind Bestandteil der Herstellungskosten von Wohn- und Gewerbeimmobilien und tragen somit zur Verteuerung der Baukosten bei.
Wir fragen den Senat:
Arno Gottschalk, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD