Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

 

Das Thema Pflege ist für viele Menschen von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn es um die Qualität, Verlässlichkeit und Bezahlbarkeit der stationären Versorgung geht. Bremen engagiert sich hier bereits in besonderem Maße: Das Land und seine beiden Städte stellen erhebliche Mittel für die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen bereit, insbesondere im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Damit wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, um Pflegebedürftigen mit geringen Einkommen und ihren Angehörigen eine verlässliche Unterstützung zu gewährleisten.

Laut der jüngsten Erhebung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. liegen die Pflegeeinrichtungen im Land Bremen bei den Kosten der stationären Unterbringung in der Spitze aller Bundesländer. Je nach Dauer der Pflege sind es der erste, zweite oder dritte Platz. Unterschiede zeigen sich dabei auch bei den Kostenkomponenten. So rangiert Bremen bei einheitlichen Eigenanteilen der Einrichtungen sowie bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung an vierter Stelle. Bei den Investitionskosten, die von den Pflegebedürftigen zu entrichten sind, weist Bremen den zweithöchsten Wert im Bundesvergleich auf.

 

Wir fragen daher den Senat:

  1. Welche Faktoren, Ursachen und Rahmenbedingungen tragen nach Einschätzung des Senats dazu bei, dass die Pflegeeinrichtungen im Land Bremen im bundesweiten Vergleich relativ hohe einheitliche Eigenanteile und Investitionskosten aufweisen, und wie bewertet der Senat diesen Befund?
  2. Welche Gründe sieht der Senat dafür, dass die Pflegeeinrichtungen im Land Bremen bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung über dem Niveau der meisten anderen Bundesländer liegen, und wie bewertet er diese Unterschiede?
  3. Vor dem Hintergrund, dass im Land Bremen bereits erhebliche öffentliche Mittel für die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen aufgewendet werden, insbesondere im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII:
  4. Wie stellt sich die Beteiligung der Kommunen Bremen und Bremerhaven an den Kosten der stationären Pflege – einschließlich der Frage der Investitionskosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege – derzeit dar?
  5. Welche finanziellen Aufwendungen tragen das Land Bremen und seine beiden Städte aktuell insgesamt für die stationäre Pflege, inklusive der anteiligen Übernahme der Wohngeldbezüge?
  6. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass bei vielen Pflegeeinrichtungen die Investitionskosten, mit denen Selbstzahler belastet werden, höher sind als die Investitionskosten, die im Rahmen der Sozialhilfe ausgehandelt und übernommen werden und welche Handlungsspielräume auf Landes- und Bundesebene sieht der Senat, um diese Unterschiede künftig zu verringern?

 

Katharina Kähler, Arno Gottschalk, Ute Reimers-Bruns,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD