
In der Fragestunde der heutigen Bürgerschaft wollte Selin Arpaz – Sprecherin der SPD-Fraktion für Jugend sowie für Gleichstellung und Queer – vom Senat wissen, ob alle Vergewaltigungsopfer im Land Bremen Anspruch auf eine Kostenerstattung für Notfallverhütung (die sogenannte „Pille danach“) haben, wie der Prozess der Erstattung abläuft und auf welchem Wege Betroffene über diese Möglichkeit informiert werden.

Nach Angaben der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, haben Opfer von sexualisierter Gewalt seit März diesen Jahres bundesweit Anspruch auf eine Kostenübernahme für Notfallkontrazeptiva durch die gesetzliche Krankenversicherung. Notwendige Voraussetzung sei dabei eine ärztliche Verordnung. Ein Erstattungsverfahren im eigentlichen Sinne gebe es nicht, da die Abgabe direkt zulasten der Krankenkassen erfolge. Allerdings könne für Versicherte über 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung anfallen.
In Bremen würden die Notfallkontrazeptiva am Klinikum Bremen-Mitte in der Gewaltschutzambulanz ausgegeben, außerhalb der Öffnungszeiten auch in der Notaufnahme. In Bremerhaven werde die Ausgabe in der Anlaufstelle „Anonyme Spurensicherung nach einer Sexualstraftat“ geregelt. Künftig solle eine breite Informationskampagne sicherstellen, dass Krankenkassen, Apotheken, Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzte leicht zugängliche Informationen zur Kostenübernahme bereitstellen.