
Selin Arpaz, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, wollte heute in der Fragestunde vom Senat wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Betrieb von so genannten Automatenkiosken im Hinblick auf die zulässigen Öffnungszeiten im Land gestattet ist. „Welche konkreten Maßnahmen und technischen Vorrichtungen sind vorgesehen, um den Jugendschutz beim Verkauf jugendgefährdender Waren über Automatenkioske sicherzustellen? Sind dem Senat Fälle von Umgehungen des Jugendschutzes bekannt?“
Nach Auskunft von Staatsrätin Kirsten Kreuzer würden die Öffnungszeiten solcher Verkaufsstellen durch das Bremische Ladenschlussgesetz geregelt. Demnach dürften Verkaufsstellen werktags grundsätzlich 24 Stunden geöffnet sein. Bezüglich des Jugendschutzes seien Automaten, über die altersbeschränkte Waren verkauft werden, mit technischen Vorrichtungen zur Altersverifikation ausgestattet. Die Alterskontrolle erfolge über den Personalausweis oder eine EC-Karte. Rechtsgrundlage hierfür sei das geltende Jugendschutzgesetz.
Weiter führte die Staatsrätin aus, dass die Überwachung dieser jugendschutzrechtlichen Bestimmungen den Dienstkräften des städtischen Ordnungsdienstes obliege, die stichprobenartig prüften, ob Verkaufsautomaten entsprechend ausgerüstet seien. Nach aktuellem Kenntnisstand seien aber keine Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit Warenautomaten bekannt.
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