
In einem gemeinsamen Antrag setzt sich Rot-Grün-Rot für eine Verschärfung des so genannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Bundesebene beim Wohnen ein. Ziel ist es, Klarheit bei der Vermietungspraxis zu schaffen, um Menschen bei der Wohnungssuche besser vor Diskriminierung zu schützen. „Wohnungen zu finden ist aktuell nicht einfach. Für Menschen mit Migrationsgeschichte ist es jedoch oft noch schwieriger“, erklärte Mehmet Ali Seyrek, Sprecher für Antidiskriminierung der SPD-Fraktion, heute in der Parlamentsdebatte.
Hintergrund ist, dass das AGG seit 2006 zwar Menschen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Identität bietet. In der Praxis zeigt dies jedoch Lücken; im Blick etwa auf Wohnungsvermietungen insbesondere bei Vermietern mit wenigen Objekten. Denn für sie gelten noch viele Ausnahmeregeln. Für die betroffenen Mieter bedeutet dies: Falls sie sich benachteiligt fühlen, können sie in vielen Fällen ihre Rechte gar nicht einklagen – oder anders gesagt: Das AGG kann nicht angewendet werden. Die Fraktionen bemängeln daher in ihrem Antrag, dass der derzeitige Wortlaut des Gesetzes zu Interpretationsschwierigkeiten führt und so soziale Segregation begünstigt.
Vor diesem Hintergrund betonte Mehmet Ali Seyrek den dringenden Änderungsbedarf: „Wir brauchen klare Regeln, damit Diskriminierung beim Wohnen nicht mehr hinter bürokratischen Formulierungen verschwindet.“
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